targeting360

AGB

 

targeting360 – Gredinger Straße 24a -90453 Nürnberg

Allgemeine Geschäftsbedingungen der targeting360 GmbH

Nachfolgende   Vertragsbedingungen   der   Targeting360   GmbH   (im   folgenden   Targeting360)   gelten   gegenüber Unternehmern,   juristischen   Personen   des   öffentlichen   Rechts   und   öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ausschließlich. Hiervon abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben nur Gültigkeit, wenn sie von Targeting360 ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

 

  • 1 – Vertragsschluss und Leistungsinhalt
  1. Angebote von Targeting360 erfolgen stets freibleibend und unverbindlich. Prospekte, Rundschreiben, Newsletter und sonstige Produktbeschreibungen sind keine Angebote zum Abschluss eines Vertrages.
  2. Der Auftraggeber erhält von Targeting360 einen von beiden Seiten unterschriebenen Buchungsauftrag. Mit Zugang dieses beidseitig unterschriebenen Buchungsauftrags beim Auftraggeber kommt der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und Targeting360 zustande.
  3. Der Umfang der vertraglichen Leistung bestimmt sich nach dem Inhalt des unterschriebenen
  4. Targeting360 behält sich an sämtlichen von ihr erstellten Kostenvoranschlägen, Konzepten, Angeboten und sonstigen Unterlagen ihre ausschließlichen Eigentums- und Urheberrechte vor. Sämtliche vorgenannten Unterlagen sind ausschließlich für den jeweiligen Auftraggeber bestimmt und dürfen ohne vorherige Zustimmung von Targeting360 nicht an Dritte weitergegeben werden. Auf Verlangen von Targeting360 sind diese Unterlagen unverzüglich an Targeting360 herauszugeben.

 

  • 2 – Preise und Zahlungsbedingungen
  1. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Soweit nicht im Einzelfall abweichend vereinbart, stellt Targeting360 dem Auftraggeber monatlich die angefallene Vergütung in Rechnung.
  3. Soweit nicht im Einzelfall abweichend vereinbart, sind sämtliche Rechnungen von Targeting360 innerhalb 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen sind für Targeting360 kosten- und gebührenfrei zu leisten. Wechsel werden von Targeting360 nicht als Zahlungsmittel angenommen.
  4. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt sind oder von Targeting360 nicht bestritten werden.

 

  • 3 – Mitwirkungs- und Freistellungspflichten des Auftraggebers
  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungshandlungen zu erbringen, insbesondere alle in die jeweilige Werbeanzeige einzubindenden Inhalte und Materialien (Texte, Bilder, Logos etc.) in einer für die Umsetzung durch Targeting360 geeigneten Form und Qualität rechtzeitig zu liefern und alle sonstigen für die Leistung von Targeting360 erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen sowie Erklärungen zu angeforderten Freigaben von Leistungen unverzüglich abzugeben.
  2. Um eine aussagekräftige Protokollierung und Auswertung der Aktivitäten und Geschäftsabschlüsse durch Targeting360 zu gewährleisten, soll der Auftraggeber Hinweise auf Möglichkeiten zu telefonischen Bestellungen auf das Notwendigste beschränken.
  3. Für Materialien und Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber verpflichtet sich weitergehend gegenüber Targeting360, durch die Werbeanzeigen keine gesetzlichen Vorschriften und Verbote, die guten Sitten, Rechte Dritter (wie insbesondere Urheber-, Namens-, Kennzeichen- und Markenrechte,  Persönlichkeitsrechte oder Datenschutzrechte etc.) zu verletzen oder straf- oder ordnungswidrigkeiten rechtlich relevante Tatbestände (insbesondere den demokratischen Rechtsstatt gefährdenden,  gewaltverherrlichenden, pornographischen oder jugendgefährdenden Inhalts) zu verwirklichen sowie keine Daten oder Datensysteme zu schädigen (insbesondere durch Viren, Trojaner oder sonstige Programme). Targeting360 übernimmt ausdrücklich keine entsprechenden Prüfungspflichten. Allerdings ist Targeting360 berechtigt, bei Kenntnis von Gesetzes- oder Rechtsverletzung durch die Werbeanzeigen die weitere Erbringung ihrer Leistungen einzustellen.
  4. Sollten Dritte Targeting360 wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Auftraggeber, Targeting360 von jeder Haftung freizustellen und die Targeting360 dadurch entstandenen Aufwendungen und Schäden, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung, zu ersetzen.
  5. Der Auftraggeber hat ihm von Targeting360 überlassene Listen vergütungspflichtiger Kontakte unverzüglich zu prüfen und das Prüfergebnis Targeting360 unverzüglich zurück zu leiten.

 

  • 4 – Leistungstermine und -hindernisse / Gewährleistung
  1. Alle Leistungen von Targeting360 werden nur im Rahmen der bestehenden betrieblichen, organisatorischen und technischen Möglichkeiten erbracht. Targeting360 verpflichtet sich jedoch, ihre der Leistungserbringung dienenden Einrichtungen funktionsfähig zu halten und sie dem technischen Fortschritt sowie den allgemeinen Marktverhältnissen anzupassen.
  2. Die Einhaltung vereinbarter Leistungstermine setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernder Unterlagen, erforderlicher Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Daten und Materialien (Texte, Bilder, Logos etc.) sowie bei der Nutzung von Datendiensten das Bereithalten und die fehlerfreie Funktion zum Datenempfang benötigter Einrichtungen durch den Auftraggeber voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich etwaige vereinbarte Leistungstermine angemessen; dies gilt nicht, wenn Targeting360 die Verzögerung zu vertreten hat.
  3. Leistungsunterbrechungen oder –verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund sonstiger Ereignisse, die Targeting360 ihre Leistung zeitweise oder auf Dauer unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, ohne dass Targeting360 ein Verschulden trifft, und die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht hätten vermieden werden können, unterbrechen für die Zeit ihrer Dauer und in dem Umfang ihrer Wirkung die Leistungsverpflichtung von Targeting360. Dies gilt auch, wenn Targeting360 sich bereits im Lieferverzug befindet. Ereignisse in dem vorbezeichneten Sinn sind etwa Streik und Aussperrung, technische Ausfälle bei anderen Betreibern von Telekommunikationsanlagen,  -übertragungswegen oder –netzen, Ausfälle bei der Stromversorgung, Feuer, Naturkatastrophen, Gewaltakte Dritter, die missbräuchliche, insbesondere übermäßige Inanspruchnahme der Dienste von Targeting360, das Auftreten von Computerviren sowie behördliche Eingriffe. Soweit Targeting360 sich zur Erbringung eigener Leistungen Dritter bedient, steht die Leistungspflicht von Targeting360 unter dem Vorbehalt, dass der vertraglich verpflichtete Dritte richtig und rechtzeitig leistet; ist dies nicht der Fall, wird Targeting360 den Auftraggeber unverzüglich informieren.
  4. Führen Ereignisse im Sinne des vorstehenden Absatzes zur dauernden Unmöglichkeit oder zu einer dauerhaften erheblichen Beeinträchtigung der Leistungen, so werden Targeting360 und der Auftraggeber ab dem Eintritt des Ereignisses von der Verpflichtung zur weiteren Vertragserfüllung endgültig frei.
  5. Ist einer der Vertragsparteien während der Dauer des Leistungshindernisses ein weiteres Festhalten am Vertrag unzumutbar, ist diese Vertragspartei zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt.
  6. Targeting360 übernimmt keine Gewähr, dass mittels der Leistung von Targeting360 bestimmte Mindestumsätze erzielt werden.

 

  • 5 – Haftung
  1. Targeting360 haftet für jede fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung von vertraglichen Hauptpflichten (Kardinalpflichten), insbesondere von Pflichten, bei deren Verletzung der Vertragszweck gefährdet würde, wesentliche Rechte des Auftraggebers oder wesentliche Pflichten von Targeting360 ausgehöhlt würden und von Pflichten, durch die eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst möglich wird.
  2. Im Übrigen haftet Targeting360 lediglich für ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Targeting360, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt auch für sämtliche Fälle von Unmöglichkeit, Verzug, positiver Vertragsverletzung, deliktischen Ansprüchen sowie des Verschuldens bei Vertragsschluss.
  3. Die Haftung von Targeting360 auf Schadensersatz ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, es sei denn Targeting360 haftet wegen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung von Kardinalpflichten (siehe dazu Ziff. 1) oder wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Targeting360, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
  4. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn Targeting360 nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus sonstiger Produzentenhaftung haftet. Sie gelten weiter nicht bei einer Haftung, die auf einer von Targeting360 übernommenen Garantie oder einem Beschaffungsrisiko von Targeting360 beruht, sowie bei einer Haftung wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten weiterhin nicht, soweit Targeting360 Deckungsschutz einer Haftpflichtversicherung genießt.
  5. Texte, Vorlagen, Bildmaterial, Dateien, die der Auftraggeber Targeting360 im Rahmen der Erbringung ihrer Leistungen zur Verfügung stellt, werden von Targeting360 nicht auf ihre lizenzrechtliche, markenrechtliche oder wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit geprüft. Insoweit liegt die Verantwortung für die Zulässigkeit ausschließlich beim Auftraggeber. Eine Haftung übernimmt Targeting360 insoweit ausdrücklich nicht.

 

  • 6 – Vertraulichkeit
  1. Der Auftraggeber hat jegliche Information, die er im Rahmen der Geschäftsbeziehung von Targeting360 erhält und die entweder als „vertraulich“ gekennzeichnet ist oder ein Geschäfts- oder ein Betriebsgeheimnis von Targeting360 darstellt, vertraulich zu behandeln. Er wird diese Information intern nur denjenigen Mitarbeitern zugänglich machen, die diese zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen benötigen. Dabei hat der Auftraggeber sicher zu stellen, dass diese Mitarbeiter denselben Vertraulichkeitsregelungen unterworfen werden, wie dies der Auftraggeber gegenüber Targeting360 ist.
  2. Auf Anforderung von Targeting360 sind alle von Targeting360 stammenden Informationen – soweit vorhanden einschließlich vom Auftraggeber erstellter Kopien oder Sicherungen – unverzüglich an Targeting360 zurückzugeben oder nachweislich zu vernichten.
  3. Sofern über die Einstufung von Informationen als „vertraulich“ oder als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis der Targeting360 Unklarheiten bestehen, ist der Auftraggeber vor Verwendung der Informationen verpflichtet, die Einstufung mit Targeting360 zu klären.

 

  • 7 – Allgemeine Bestimmungen
  1. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Bedingungen nicht berührt.  Auftraggeber und Targeting360 sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende Regelung zu ersetzen.
  2. Für die vertraglichen Beziehungen zwischen Targeting360 und dem Auftraggeber gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts.
  3. Für alle gegenseitigen Ansprüche aus der Vertragsbeziehung zwischen Targeting360 und dem Auftraggeber wird als ausschließlicher Erfüllungsort Nürnberg vereinbart.
  4. Soweit der Auftraggeber Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für sämtliche Streitigkeiten aus vermögensrechtlichen Ansprüchen zwischen Targeting360 und dem Auftraggeber als Gerichtsstand die Zuständigkeit des Landgerichts Nürnberg vereinbart, sofern kein abweichender ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Targeting360 steht es allerdings frei, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen